Parkplatzordnungen
Diese Bestimmungen legen die Nutzungsregeln für die Parkplätze im Park Hotel in Bydgoszcz fest.
REGELUNG FÜR DEN BEZAHLTEN AUSSENPARKPLATZ IM PARK HOTEL BYDGOSZCZ
Diese Regelung legt die Nutzungsbedingungen des Außenparkplatzes fest, einschließlich der Erhebung von Gebühren und sonstigen Forderungen daraus.
§ 1
Allgemeine Bestimmungen.
Nutzungsregeln des Parkplatzes.
- Die in der Regelung verwendeten Begriffe bedeuten:
1.1 Der Parkplatz ist für Gäste, Kunden und Mitarbeiter des Hotels bestimmt. Im Falle der Nutzung des Parkplatzes durch unberechtigte Personen hat das Hotel oder dessen Beauftragter das Recht, das Rad eines rechtswidrig geparkten Fahrzeugs zu blockieren und die Entfernung dieser Blockade von der Zahlung einer Strafe an das Hotel in Höhe von 150,00 PLN für unrechtmäßiges Parken abhängig zu machen;
1.2 HOTEL – Park Hotel Bydgoszcz, gelegen an der ul. Wrocławska 3, 85-211 in Bydgoszcz;
1.3 LPR-System – Nummernschilderkennungssystem
1.4 Parkdauer – der Zeitraum, für den der Mietvertrag abgeschlossen wurde, jedoch nicht länger als 240 Stunden, sofern kein Monats- oder Jahresabo erworben wurde;
1.5 Kostenlose Parkzeit – Zeitraum bis zu 15 Minuten ab Einfahrt auf den Parkplatz, in dem Hotelkunden das Recht auf kostenlose Nutzung des Parkplatzes erhalten;
1.6 Vertragsstrafe – Strafe, die dem Mieter für Verstöße gegen die Pflichten gemäß §6 dieser Regelung auferlegt wird;
1.7 Automatische Schranken – auf dem Parkplatz installierte Geräte zum Öffnen und Schließen der Ein-/Ausfahrt mit integriertem Nummernschilderleser;
1.8 Hotelmitarbeiter – Person, die befugt ist, die Einhaltung der Bestimmungen dieser Regelung zu kontrollieren und Verwarnungen auszustellen;
1.9 Parkplatz – durch horizontale Linien gekennzeichneter Stellplatz für Fahrzeuge auf dem Parkplatz;
1.10 Mieter – Person, die mit dem Fahrzeug auf den Parkplatz fährt, wobei für Mieter, die den Parkplatz aufgrund eines mit dem Hotel geschlossenen Abonnements nutzen, die Bestimmungen dieser Regelung nur insoweit gelten, wie es der Abonnementvertrag nicht anders vorsieht;
1.11 Parkgebühr – Gebühr für die Anmietung eines Parkplatzes während der Parkdauer, die vom Mieter an der Hotelrezeption zu entrichten ist;
1.12 Parkplatz – gebührenpflichtiger, unbewachter Parkplatz mit ausgewiesenen Parkplätzen am Gebäude des Park Hotels;
1.13 Regelung – diese Parkplatzregelung;
1.14 Mietvertrag – Mietvertrag für einen Parkplatz, abgeschlossen zwischen Mieter und Hotel gemäß § 2 dieser Regelung;
1.15 Verwarnung – Dokument, das vom Kontrolleur unter die Windschutzscheibe des Fahrzeugs gelegt wird und den Mieter zur Zahlung der Vertragsstrafe in den im Regelwerk genannten Fällen auffordert;
1.16 Wiederholte Verwarnung – Zahlungsaufforderung zur Vertragsstrafe, die an die Wohn- oder Betriebsadresse des Mieters gesendet wird, falls trotz Ausstellung der Verwarnung die Zahlungen nicht erfolgt sind;
1.17 Parkverbot – Bereiche auf dem Parkplatz, in denen das Parken von Fahrzeugen verboten ist, einschließlich Fahrstraßen, Gehwege, Grünflächen, Linienbegrenzungen der Parkplätze, reservierte Parkplätze für Behinderte oder bestimmte Fahrzeugkategorien gemäß Ausschilderung (sofern der Mieter nicht berechtigt ist, diesen reservierten Parkplatz zu nutzen) sowie Fußgängerüberwege.
§ 2
Abschluss des Mietvertrags.
- Der Mietvertrag mit dem Hotel kommt zu den in dieser Regelung festgelegten Bedingungen mit Einfahrt des Fahrzeugs des Mieters auf den Parkplatz zustande und endet mit der Ausfahrt dieses Fahrzeugs vom Parkplatz. Die Einfahrt auf den Parkplatz gilt als Akzeptanz dieser Regelung.
- Zur Einfahrt auf den Parkplatz ist Folgendes erforderlich:
2.1. Fahren Sie zur Einfahrtskontrolle und nach korrektem Auslesen des Nummernschilds durch das Parksystem auf den Parkplatz und besetzen Sie einen Platz innerhalb der markierten Linien;
2.2. Bei Mietern mit einem Abonnementvertrag öffnet das Kennzeichenerkennungssystem die Schranke automatisch. - Zur Ausfahrt vom Parkplatz ist Folgendes erforderlich:
3.1. Bezahlen Sie die Parkgebühr an der Hotelrezeption und fahren Sie innerhalb von 15 Minuten zum Ausfahrtsautomaten, der nach korrektem Auslesen des Nummernschilds die Ausfahrt ermöglicht. - Wenn das Nummernschild vom Parksystem nicht erkannt wird, kontaktieren Sie bitte telefonisch die Hotelrezeption unter +48 52 376 36 26.
- Bitte warten Sie beim Ein- und Ausfahren, bis die Schranke vollständig geöffnet ist, und passieren Sie die offene Schranke ohne anzuhalten. Vorzeitiges Einfahren, Anhalten oder Rückwärtsfahren kann Schäden am Fahrzeug oder an den Parkeinrichtungen verursachen. Das Hotel haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die durch Nichtbeachtung dieser Regelung durch den Mieter entstehen.
- Der Mieter kann vom Mietvertrag zurücktreten, indem er den Parkplatz unverzüglich verlässt, spätestens jedoch innerhalb von 15 Minuten nach Einfahrt, wodurch der Mietvertrag als nicht zustande gekommen gilt.
- Wenn der Mieter den Parkplatz nicht innerhalb von 15 Minuten nach Zahlung der Parkgebühr an der Rezeption verlässt, wird der Mietvertrag mit Ablauf dieser 15-Minuten-Frist erneut geschlossen, und der Mieter ist verpflichtet, eine weitere Parkgebühr gemäß der gültigen Preisliste zu entrichten.
- Das Hotel kann entscheiden, den Parkplatz zeitweise zu schließen, die Anzahl der verfügbaren Plätze zu begrenzen, die Nutzung zu ändern, Preise oder Öffnungszeiten zu ändern.
§ 3
Pflichten des Mieters.
Verantwortung für das Fahrzeug und Schäden.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Regelungen einzuhalten.
- Der Mieter ist verpflichtet, die im Regelwerk angegebenen Gebühren und Kosten zu zahlen.
- Der Parkplatz ist unbewacht, und das Hotel übernimmt keine Aufsicht oder Obhut über das Fahrzeug oder darin befindliche Gegenstände. Es besteht insbesondere kein Verwahrungsvertrag.
- Der Mieter haftet für alle Schäden im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatz oder der Nichtbeachtung der Regelungen. Der Mieter informiert unverzüglich, spätestens vor Verlassen des Parkplatzes, einen Hotelmitarbeiter an der Rezeption über entstandene Schäden und die Begleitumstände.
§ 4
Entrichtung der Parkgebühr.
- Die Parkgebühr ist durch Zahlung des entsprechenden Betrags an der Rezeption gemäß der geltenden Preisliste unter vorheriger Angabe des Kennzeichens des Fahrzeugs zu entrichten. Die Preisliste enthält Brutto-Preise inklusive der gültigen Mehrwertsteuer.
- Die Kosten für das Abstellen eines Pkw für 1 Stunde betragen 3,00 PLN.
- Für die Ausstellung einer Mehrwertsteuerrechnung ist die Rezeption vor der Zahlung zu informieren.
- Die Gebühren für die Parkplatznutzung gelten 7 Tage die Woche, 24 Stunden täglich.
- Informationen zu den gültigen Parkgebühren und zur Höhe der Vertragsstrafe sind an der Hotelrezeption einsehbar.
§ 5
Vertragsstrafe.
- Das Park Hotel kann den Mieter mit einer Vertragsstrafe von 50,00 PLN (in Worten: fünfzig Zloty, 00/100), die per Verwarnung in Rechnung gestellt und per Überweisung auf das darin angegebene Konto zu zahlen ist, belegen, wenn der Mieter die Verpflichtungen aus § 6 verletzt. Das Park Hotel kann zusätzliche Schadenersatzansprüche geltend machen, die über die Vertragsstrafe hinausgehen.
- Hotelmitarbeiter führen Kontrollen zur Einhaltung der Regelung durch und stellen Verwarnungen aus, die am Fahrzeug hinterlassen und kopiert werden.
§ 6
Ordnung und Sicherheit auf dem Parkplatz.
Auf dem Parkplatz ist verboten:
1) Einfahrt und Aufenthalt von Fahrzeugen:
a) die Schusswaffen oder illegale, leicht entflammbare, ätzende, explosive, gefährliche oder ähnliche Substanzen transportieren, sofern nicht eine rechtliche Erlaubnis vorliegt und die Substanzen vorschriftsmäßig gesichert sind;
b) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,5 Tonnen;
c) mit Anhänger;
d) in technisch bedenklichem Zustand, insbesondere mit undichter Kraftstoffanlage;
2) Betanken, Wartung, Reparatur, Waschen, Staubsaugen von Fahrzeugen;
3) Verschmutzung des Parkplatzes, einschließlich Überschreitung der zulässigen Abgasemissionen, Beschädigung der Oberfläche durch rücksichtsloses Fahren oder Austreten von Betriebsflüssigkeiten;
4) Lagerung jeglicher beweglichen Sachen, Kraftstoffe, leicht entzündlicher Stoffe und leerer Behälter;
5) Abschleppen von Fahrzeugen;
6) Feuergebrauch;
7) Parken von Fahrzeugen:
a) an Orten mit Parkverbot;
b) außerhalb der markierten Parkplätze;
c) so, dass anderen Mietern freier Zugang zu anderen Parkplätzen und geparkten Fahrzeugen verwehrt wird;
d) mit laufendem Motor;
8) Fahren mit einer Geschwindigkeit über 20 km/h;
9) Nichtbefolgung der Anweisungen von Hotelmitarbeitern;
10) aktives oder passives Gefährden auf dem Parkplatz;
11) Nichtbefolgung der Straßenverkehrsordnung (konsolidierte Fassung: Dz. U. 2017 Nr. 1260 mit späteren Änderungen).
§ 7
Datenschutz
- Das Park Hotel verarbeitet personenbezogene Daten der Mieter zu folgenden Zwecken:
a. Fotos des Fahrzeugs (einschließlich Kennzeichen, Marke und Modell) – zur Durchsetzung der Forderungen aus Vertragsstrafen gegen Mieter, die gegen diese Regelung verstoßen, einschließlich Nutzung des LPR-Systems zur Ermittlung von Eigentümer, Halter oder Nutzer des Fahrzeugs, sowie zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Eigentum auf dem Parkplatz und zur Verteidigung oder effektiven Durchsetzung von Ansprüchen aus Verstößen;
b. Vorname, Nachname, Firmenname, Geschäftsadresse und Steuernummer – zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten des Hotels, insbesondere steuer- und handelsrechtlicher Art;
c. Vorname, Nachname, Adresse und Kennzeichen der Person, die eine Reklamation einreicht – zur Bearbeitung der Reklamation. - Der Datenverantwortliche für die personenbezogenen Daten des Mieters ist das Park Hotel Bydgoszcz.
- Das Hotel verarbeitet personenbezogene Daten der Mieter auch zu folgenden Zwecken:
a. zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere steuerlicher und buchhalterischer Art; - Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage berechtigter Interessen des Datenverantwortlichen, wie in Abs. 1 genannt.
- Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen notwendig.
- Personenbezogene Daten können folgenden Empfängern bzw. Kategorien von Empfängern zugänglich gemacht werden:
a. Behörden und öffentlichen Stellen zur Erfüllung rechtlicher Aufgaben, z.B. Polizei, Gerichte;
b. Dienstleistern, die das Hotel in Geschäftsprozessen unterstützen, einschließlich Datenverarbeitern und Systembetreibern; - Es erfolgt keine Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder an internationale Organisationen.
- Der Mieter hat folgende Rechte hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten:
a. Recht auf Auskunft und Erhalt einer Kopie der Daten;
b. Recht auf Berichtigung fehlerhafter oder unvollständiger Daten;
c. Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) unter bestimmten Voraussetzungen;
d. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung unter bestimmten Bedingungen;
e. Recht auf Datenübertragbarkeit bei Verarbeitung auf Vertrags- oder Einwilligungsbasis;
f. Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, insbesondere Profiling, unter bestimmten Voraussetzungen; - Der Mieter hat das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen.
- Es erfolgen keine Profiling oder automatisierte Entscheidungsfindung.
- Personenbezogene Daten werden nur während der Mietdauer verarbeitet, danach nur zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen für die erforderliche Dauer, sofern gesetzlich nicht anders geregelt (z.B. Steuerrecht).
- Fragen zur Datenverarbeitung und den Rechten sind an den Verantwortlichen zu richten.
§ 8
Beschwerde- und Berufungsverfahren.
- Beschwerden über Gebührenhöhe oder Servicequalität können beim Park Hotel Bydgoszcz eingereicht werden:
a. schriftlich an Park Hotel Bydgoszcz, ul. Wrocławska 3, 85-211 Bydgoszcz;
b. per E-Mail an: recepcja@parkhotel.bydgoszcz.pl - Zur Erleichterung der Bearbeitung sollten Beschwerden mindestens Name, Adresse des Beschwerdeführers, Fahrzeugkennzeichen, Beschreibung des Reklamationsgegenstandes sowie Kopien von Verwarnungen oder Quittungen enthalten.
- Das Einreichen einer Beschwerde beeinträchtigt nicht das Recht des Mieters, alle verfügbaren rechtlichen Mittel, inkl. gerichtliche Streitbeilegung, zu nutzen.
§ 9
Vollstreckung von Gebühren oder Strafen.
- Bei Nichtzahlung der Vertragsstrafe innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit der im Verwarnungsschreiben genannten Strafe kann das Park Hotel nach Zustellung einer wiederholten Zahlungsaufforderung den Betrag mittels Vollstreckungsverfahren einfordern.
- Im vorgenannten Fall können dem Mieter zusätzlich Kosten für Gerichts- und Vollstreckungsverfahren sowie zur Ermittlung des Fahrzeughalters auferlegt werden.
REGELUNG FÜR DEN INNENPARKPLATZ DES PARK HOTELS
Diese Regelung legt die Nutzungsbedingungen des Parkplatzes des Park Hotels, nachfolgend „Parkplatz“ genannt, fest. Wo im Regelwerk von „Uns“ die Rede ist, ist dies entsprechend als Eigentümer zu verstehen.
- Allgemeine Bestimmungen
1.1 Jede Person auf dem Parkplatz akzeptiert die Bestimmungen dieser Regelung und verpflichtet sich deren strikte Einhaltung.
1.2 Der Parkplatz ist täglich rund um die Uhr (24/7) geöffnet und ausschließlich für Hotelkunden bestimmt.
1.3 Der Parkplatz ist unbewacht und unüberwacht. Durch das Abstellen Ihres Fahrzeugs schließen Sie mit uns einen Mietvertrag ab, jedoch übernimmt das Hotel keine Haftung für die Beaufsichtigung Ihres Fahrzeugs. Die Haftung des Hotels für Verkehrsschäden und Schäden auf dem Parkplatz an Fahrzeugen und Personen wird ausgeschlossen. - Wir übernehmen keine Haftung für:
2.1 jegliche Schäden, die durch Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung des Fahrzeugs durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Dritter, sowie durch Unfälle oder höhere Gewalt entstehen;
2.2 Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen wurden, oder Fahrzeugzubehör; - Sie sind voll verantwortlich für Schäden, die Dritten oder dem Eigentum des Park Hotels auf dem Parkplatz zugefügt werden.
- Wir können entscheiden, den Parkplatz zeitweise zu schließen, die Anzahl der verfügbaren Plätze zu begrenzen, die Nutzung zu ändern oder Öffnungszeiten anzupassen.
- Auf dem Parkplatz gilt:
5.1 Es gibt eine Verkehrszone mit Straßenverkehrsregeln, und zusätzlich sind alle auf dem Parkplatz angebrachten Schilder sowie Anweisungen der Hotelmitarbeiter zu befolgen;
5.2 Parken ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt;
5.3 Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h;
5.4 Das Fahrzeug ist nach dem Parken auf einem ausgewiesenen Parkplatz abzustellen, Motor und Lichter sind auszuschalten, Fenster, Türen und Kofferraum sind zu schließen; alle Radio- und Rundfunkgeräte sind auszuschalten;
5.5 Sollte Ihr Fahrzeug durch falsches Parken den Verkehr behindern, außerhalb der markierten Plätze oder auf reservierten Behinderten- bzw. privilegierten Plätzen ohne entsprechende Ausweisung abgestellt werden, kann das Fahrzeug auf Ihre Kosten abgeschleppt werden; - Auf dem Parkplatz ist verboten:
6.1 Dritten den Aufenthalt zu gestatten, außer zum Verlassen des Parkplatzes nach dem Parken oder zum Zugang zum geparkten Fahrzeug zur Ausfahrt;
6.2 Alkohol zu konsumieren;
6.3 zu rauchen (außer an ausgewiesenen Plätzen);
6.4 Fahrzeuge zu verschmutzen, zu reinigen, zu waschen oder zu saugen, Fahrzeuge mit undichter Anlage zu parken, Flüssigkeiten (Kühlmittel, Öl etc.) zu wechseln oder aufzufüllen;
6.5 Ausstattung oder Infrastruktur des Parkplatzes, die Eigentum des Hotels sind, zu beschädigen;
6.6 Fahrzeuge zu reparieren, zu betanken oder zu warten;
6.7 offenes Feuer zu benutzen.
Bei der Einfahrt auf den Innenparkplatz des Hotels durch Gäste (deren Telefonnummer im MobiPoint-Steuerungssystem registriert ist) öffnen sich die Tore durch Anruf der kostenfreien Nummer +48 22 439 08 60 oder durch Drücken des entsprechenden Knopfes in der Smartphone-App.