Die Hotelleitung schätzt Ihre Mitarbeit bei der Einhaltung dieser Hausordnung sehr, die darauf abzielt, einen ruhigen und sicheren Aufenthalt unserer Gäste zu gewährleisten.

§1


1. Das Hotelzimmer wird tageweise vermietet.

2. Wenn der Gast bei der Anmietung des Zimmers keine Aufenthaltsdauer angibt, gilt das Zimmer als für eine Nacht gebucht.

3. Der Hoteltag beginnt am Anreisetag um 15:00 Uhr und endet am folgenden Tag um 11:00 Uhr.

§2

1. Der Wunsch zur Verlängerung des Aufenthalts über den bei der Ankunft angegebenen Zeitraum hinaus muss bis spätestens 10:00 Uhr am Tag des Mietenden an der Rezeption gemeldet werden.

2. Das Hotel wird den Verlängerungswunsch nach Möglichkeit berücksichtigen.

§3

1. Der Hotelgast darf das Zimmer nicht an andere Personen weitergeben, auch wenn der Zeitraum, für den die Aufenthaltsgebühr entrichtet wurde, noch nicht abgelaufen ist.

2. Nicht angemeldete Personen dürfen sich von 7:00 bis 22:00 Uhr im Hotelzimmer aufhalten. Nach 22:00 Uhr besteht die Pflicht, zusätzliche Personen, die sich mit dem Gast im Zimmer aufhalten, zu melden.

3. Das Hotel kann die Aufnahme eines Gastes und die Erbringung jeglicher Leistungen verweigern, wenn dieser während eines früheren Aufenthalts erheblich gegen die Hausordnung verstoßen hat, indem er dem Hotelvermögen oder Gästen Schaden zugefügt hat, oder Personen, Mitarbeiter des Hotels oder andere im Hotel anwesende Personen geschädigt hat, oder anderweitig den ruhigen Aufenthalt der Gäste oder den Betrieb des Hotels gestört hat oder eine Straftat zum Nachteil des Hotels begangen hat sowie mit Zahlungen im Rückstand ist.

4. Das Hotel kann die Erbringung jeglicher Leistungen für einen Gast verweigern, der während des Aufenthalts erheblich gegen die Hausordnung verstoßen hat, indem er dem Hotelvermögen oder Gästen Schaden zugefügt hat, oder Personen, Mitarbeiter des Hotels oder andere im Hotel anwesende Personen geschädigt hat, oder anderweitig den ruhigen Aufenthalt der Gäste oder den Betrieb des Hotels gestört hat oder eine Straftat zum Nachteil des Hotels begangen hat. In diesem Fall hat das Hotel das Recht, die Räumung des Zimmers zu verlangen.

§4

1. Das Hotel erbringt Dienstleistungen entsprechend seiner Kategorie und seinem Standard. Bei Beanstandungen bezüglich der Qualität der Dienstleistungen wird der Gast gebeten, diese so schnell wie möglich an der Rezeption zu melden, damit das Hotel umgehend reagieren kann.

2. Das Hotel ist verpflichtet, sicherzustellen:
a. Bedingungen für eine vollständige und ungestörte Erholung des Gastes;
b. Sicherheit des Aufenthalts, einschließlich der Wahrung der Vertraulichkeit der Informationen über den Gast;
c. professionelle und freundliche Bedienung bei allen im Hotel angebotenen Dienstleistungen;
d. die Reinigung des Zimmers und die Durchführung notwendiger Reparaturen während der Abwesenheit des Gastes, und nur in seiner Anwesenheit, wenn dieser es ausdrücklich wünscht;
e. ein technisch einwandfreies Zimmer; bei nicht behebbaren Störungen wird das Hotel bemüht sein, soweit möglich das Zimmer zu tauschen oder die Unannehmlichkeiten anderweitig zu mildern.

§5

1. Auf Wunsch des Gastes erbringt das Hotel folgende kostenlose Dienstleistungen;
a. Auskünfte im Zusammenhang mit dem Aufenthalt und der Reise;
b. Weckdienst zur gewünschten Zeit;
c. Gepäckaufbewahrung (das Hotel kann die Annahme von Gepäck zur Aufbewahrung außerhalb der Aufenthaltszeiten des Gastes sowie von Gegenständen, die nicht als persönliches Gepäck gelten, verweigern), es sei denn, dies widerspricht zwingend geltendem Recht;
d. Aufbewahrung von Geld, Wertpapieren und Wertsachen, insbesondere Schmuck und Gegenstände mit wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert, während des Hotelaufenthalts. Das Hotel kann diese Dinge nur ablehnen, wenn sie die Sicherheit gefährden, im Verhältnis zur Größe oder zum Standard des Hotels zu wertvoll sind oder zu viel Platz beanspruchen, es sei denn, dies widerspricht zwingend geltendem Recht;

§6

1. Das Hotel haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die von Personen, die seine Dienstleistungen in Anspruch nehmen, mitgebracht wurden, im Umfang der Vorschriften der Artikel 846-852 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Der Geschädigte muss die Hotellrezeption unverzüglich nach Feststellung des Schadens informieren.

§7

1. Im Hotel gilt von 22:00 bis 7:00 Uhr des Folgetages Nachtruhe.

2. Das Verhalten der Gäste und der Nutzer der Hoteldienstleistungen darf den ruhigen Aufenthalt anderer Gäste nicht stören. Das Hotel kann die weitere Leistungserbringung an Personen verweigern, die gegen diese Regel verstoßen.

3. Jede durch den Hotelgast verursachte Anforderung zum Eingreifen des Sicherheitsdienstes, der Polizei oder der Feuerwehr kann mit einer Geldstrafe von 500 PLN belegt werden.

§8

1. Beim Verlassen des Zimmers sollte der Gast stets überprüfen, ob die Tür verschlossen ist.

2. Der Hotelgast haftet materiell für alle Schäden oder Zerstörungen an der Ausstattung und technischen Einrichtungen des Hotels, die durch ihn selbst oder durch Besucher verursacht wurden.

3. Aus Brandschutzgründen ist es im Hotelzimmer verboten, Heizgeräte, elektrische Bügeleisen oder ähnliche Geräte zu benutzen, die nicht zur Zimmerausstattung gehören.

4. Im gesamten Hotel, einschließlich angrenzender Parkplätze und Gehwege, ist die Benutzung gefährlicher Materialien (z.B. Böller, Feuerwerk) verboten.

§9

Persönliche Gegenstände, die von abreisenden Gästen im Hotelzimmer zurückgelassen werden, werden an die vom Gast angegebene Adresse zurückgeschickt.

Bei Fehlen einer solchen Anweisung bewahrt das Hotel diese Gegenstände für 3 Monate auf.

§10

Verursacht eine Stornierung einer Reservierung dem Hotel erhebliche Verluste, so kann der Gast, der die Reservierung vorgenommen hat, verpflichtet werden, eine Entschädigung in Höhe von bis zu 50% des Mietpreises dieses Zimmers zu zahlen.

§11

In den Wohnräumen, den sogenannten Zimmern, ist das Rauchen von Tabak streng verboten. Personen, die sich nicht daran halten, müssen eine Geldstrafe von 500 PLN zahlen.

§12

Es gibt drei Zahlungsarten: bar, mit Karte oder per Überweisung. Bei der Wahl der Zahlungsart Überweisung ist ein Auszug aus dem Landesgerichtsregister des Unternehmens per Fax oder E-Mail sowie eine Anweisung mit Unterschrift des Hauptbuchhalters erforderlich.

§13

Die Hotelanlage ist verpflichtet, Jugendschutzstandards anzuwenden, insbesondere die Identität des Minderjährigen und dessen Beziehung zu der erwachsenen Begleitperson festzustellen. (Gesetz vom 13. Mai 2016 zur Bekämpfung von Straftaten mit sexuellem Hintergrund und zum Schutz Minderjähriger).

Hotelleitung
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt